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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma KASSEN Hauswirth GmbH & Co. KG
(Stand: 01.08.2018)
§ 1
Allgemeines
(1)
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2)
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen gelten die nachstehenden
Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt.
Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(3)
Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster, Maße
und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung
unverbindliche Rahmenangaben.
(4)
Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen des
Kunden bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter
binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
(5)
Auf überlassene Zeichnungen und Produktbeschreibungen behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor.
(6)
Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur
berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und
uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird.
(7)
Bestellt der Kunde die Ware/Dienstleistung auf elektronischem Wege, so verzichtet der Kunde
bereits jetzt auf eine Zugangsbestätigung unsererseits. Wir nehmen den Verzicht hiermit an. Der
Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden
AGB per E-Mail zugesandt.
(8)
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits
erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 2
Preise/Zahlungsbedingungen
(1)
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2)
Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, es wurde schriftlich
abweichendes vereinbart. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld
während des Verzugs in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns
vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3)
Wir sind berechtigt, im Fall von Hard- oder Softwarelieferungen die Nutzungsdauer der
Softwarelieferung mit der Einhaltung von vereinbarten Zahlungsfristen durch Programmierung zu
kombinieren, d.h., dass die Software nach fruchtlosem Ablauf von eingeräumten Zahlungsfristen
durch den Kunden nicht mehr nutzbar ist. Die Anwendung einer entsprechenden Softwaresperre
werden wir dem Kunden 7 Tage vorher ankündigen.
(4)
Verlangt der Kunde vor Durchführung von Reparatur- oder Wartungsarbeiten einen
Kostenvoranschlag, erstellen wir diesen nach Untersuchung der Fehlerquelle. Die Kosten der
Untersuchung sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand abgerechnet sowie im
Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrags nur verrechnet, wenn dies
ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
(5)
Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig
erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen. Die
Gesamtkosten dürfen sich bei Aufträgen von bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20 % und bei
Aufträgen über 250,00 € um nicht mehr als 15 % erhöhen.
(6)
Preiserhöhungen, auch im Zusammenhang mit Lohn-, Material- und sonstigen Selbstkosten, hat
der Kunde zu tragen, sofern die Lieferung und Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, später als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
(7)
Mit Eintritt des Zahlungsverzuges können von uns sämtliche Lieferungen und Leistungen ganz
oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückgehalten werden. Wurde der
Kunde schriftlich gemahnt und befindet er sich 14 Tage in Verzug, so sind wir darüber hinaus
berechtigt, die betroffenen Verträge zu stornieren und Schadenersatz zu verlangen.
(8)
Im Falle der Nichterfüllung eines Vertrages durch den Kunden sind wir berechtigt, 30 % des
Vertragspreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt es
nachgelassen nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(9)
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle
offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen.
(10)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 3
Lieferung
(1)
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt.
(2)
Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten oder
Schadenersatz verlangen, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich eine
Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.
§ 4
Installation
(1)
Soweit vertraglich vereinbart, installieren wir den Liefergegenstand betriebsbereit beim Kunden.
(2)
Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes weisen wir durch eine erfolgreiche
Funktionsprüfung nach, die der Kunde durch Gegenzeichnung des Kundenberichts anerkennt.
Unterzeichnet der Kunde den Kundenbericht nicht, gilt die Betriebsbereitschaft gleichwohl mit
dem Datum der Funktionsprüfung als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen
nach dem Datum der Funktionsprüfung Mängel der Betriebsbereitschaft schriftlich mitteilt.
(3)
Dem Nachweis der Betriebsbereitschaft steht es gleich, wenn wir die geschuldete Installation aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchführen können, so dass der Kunde sich in
Annahmeverzug befindet.
(4)
Der Kunde hat auf seine Kosten alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu
schaffen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
(5)
Fahrzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten.
§ 5
Datensicherung
(1)
Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt beim Kunden.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, nur Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches
Zubehör zu verwenden, das unseren Spezifikationen bzw. denen der Komponentenhersteller
entspricht.
§ 6
Haftung/Haftungsbeschränkung
(1)
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzforderungen
geltend macht, die auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2)
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine Vertragspflicht
verletzen, auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte (wesentliche
Vertragspflicht); in diesem Fall ist unsere Schadenersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3)
Wir haften für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4)
Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5)
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
auch bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre.
(6)
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht, ist unsere
Haftung auch in diesem Fall auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(7)
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber dem Kunden gelten
nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns und für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher
Regelungen.
(8)
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(9)
Etwaige Ansprüche aus Herstellergarantien bleiben unberührt. Zur Geltendmachung derartiger
Ansprüche gegenüber dem Hersteller sind wir nicht verpflichtet.
(10)
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer (1) bis (8) vorgesehen ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für die Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Schäden gemäß §
823 BGB.
(11)
Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens
statt der Leistung Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangt.
(12)
Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies
auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7
Versand und Verpackung
(1)
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden und vorbehaltlich besonderer Weisung des Kunden
nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für sicherste Verfrachtung.
(2)
Bei unbeanstandeter Übernahme gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.
§ 8
Gewährleistung
(1)
Für Mängel der Ware/Dienstleistung leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3)
Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Arbeitstagen ab Empfang der
Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Mängelansprüche
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4)
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(5)
Wir leisten für unsere Lieferungen und Leistungen Gewähr für die Zeit von 1 Jahr ab Ablieferung
der Ware und für den Fall, dass auch deren Installation vereinbart ist, ab Nachweis der
Funktionsprüfung. Eine Gewährleistung für gelieferte gebrauchte Waren wird nicht übernommen.
(6)
In Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung unsererseits stellen daneben
keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne enthält der
Kunde durch uns nicht. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, es handelt sich dabei nicht um vertragliche
Beschaffenheitsangaben der Ware.
(7)
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
heraus zu verlangen. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde
diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4)
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass
der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5)
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
(6)
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolg die Vermischung
in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10
Besonderes
Technische Änderungen an unseren Produkten bis zur Auftragsbestätigung behalten wir uns vor.
§ 11
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend.
Maßgebend für die Ausübung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2000.
(2)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
(3)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach unserer
Wahl auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart.
§ 12
Schlussbestimmungen
(1)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
(2)
Der Kunde erhält hiermit Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten – soweit diese für die
Abwicklung des Auftrags erforderlich sind – im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Auf unsere Erklärung zum Datenschutz auf
unserer Website unter http://www.kassen-hauswirth.de/datenschutzerklaerung weisen wir an
dieser Stelle hin.