Kassen Hauswirth

+++ Infos zum Fiskalspeicher / Fiskalchip +++


An Kassensysteme werden immer höhere Anforderungen gestellt, auch von Seiten der Finanzbehörden. Da in der Branche der Löwenanteil der Einnahmen bar getätigt wird, sind die Finanzämter an einer lückenlosen Erfassung der Daten stark interessiert.
In diesem Zusammenhang hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) im November 2010 ein Schreiben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften veröffentlicht, in dem die Anforderungen an Kassensysteme erheblich verschärft wurden.
Verlangt wird eine lückenlose Dokumentation aller steuerlich relevanten Daten einschließlich der Preisänderungen. Ein Kassensystem muss laut BMF-Schreiben ab sofort alle Buchungsdatenim Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen und mindestens zehn Jahre archivieren. Dazu gehören Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten. Auch die Vollständigkeit der Daten muss sich, z.B. durch fortlaufende Nummern, prüfen lassen. Ausdrucke reichen nicht aus. Zwar gibt es für bestehende Installationen eine Übergangsregelung bis Ende 2016, allerdings sind an diese Ausnahmeregelung so hohe Anforderungen geknüpft, dass sie praktisch kaum zu erfüllen sind.



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